Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlungen in Diemerswil finden ordentlich zwei Mal pro Jahr statt. Der Gemeinderat bereitet die Geschäfte vor, die dem Souverän (allen stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern) vorgelegt werden müssen.
Stimmberechtigt sind alle, die das Schweizer Bürgerrecht beseitzen seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Gemeindeversammlungen haben gegenüber einer Urnenabstimmung den Vorteil, dass die Bürgerinnen und Bürger umfassender und vor allem persönlich informiert werden, die Meinung Andersdenkender kennen lernen und durch ihr Votum den Gang der Geschäfte direkt beeinflussen können.